Die KV-Lehre setzt sich aus einem schulischen und einem betrieblichen Teil zusammen. Hier finden Sie Antworten auf einige häufige Fragen. Wenn Sie andere Fragen haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Was ist mit dem "betrieblichen Teil der Ausbildung" gemeint?
Der betriebliche Teil der Ausbildung setzt sich aus Ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb und den überbetrieblichen Kursen (ÜK) zusammen.
Was sind überbetriebliche Kurse (ÜK)?
Sie besuchen an 6-10 Tagen pro Lehrjahr den ÜK. Hier wird den Lernenden der Branche öffentliche Verwaltung, also Lernenden von Gemeinde- oder Kantonsverwaltungen, spezifisches Wissen über ihre Branche vermittelt. Die Geschäftsstelle VWBZ organisiert diese ÜKs. Der Besuch ist obligatorisch.
Wo finde ich meine ÜK-Termine und wie kann ich sie verschieben?
Ihre ÜK-Termine und -Unterlagen finden Sie in Ihrer persönlichen VWBZ-Plattform. Den Link dazu finden Sie in der rechten Spalte, das Login erhalten Sie bei Lehrbeginn von Ihrem/Ihrer Berufsbildner/in.
ÜK-Termine können Sie nur in begründeten Ausnahmefällen verschieben. Dazu stellen Sie eine Anfrage an die Geschäftsstelle VWBZ. Das Einverständnis Ihres Berufsbildners/Ihrer Berufsbildnerin ist Voraussetzung.
Wie sieht die Abschlussprüfung aus?
Am Ende Ihrer Lehre legen Sie beim Qualifikationsverfahren (QV) zwei voneinander unabhängige Prüfungen ab: schulisch und betrieblich. Das Fähigkeitszeugnis als Kauffrau / Kaufmann erhalten Sie nur, wenn Sie beide Prüfungen bestehen.
Wer ist mein/e Ansprechpartner/in für Fragen zu meiner Lehre?
Ausbildung im Lehrbetrieb |
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Berufsfachschule |
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