Die Lernenden erwerben während der Lehrzeit zwei überbetriebliche Kompetenznachweise. Jeder ÜK-Kompetenznachweis besteht aus zwei E-Tests und einem Transferauftrag. Die Punkte der E-Tests und des Transferauftrags werden zusammengezählt und ergeben eine Note (ÜK-Kompetenznachweis). Diese zählt zur Erfahrungsnote des Qualifikationsverfahrens.
Hinweis
Als regionale Organisation (LRO) haben wir vom VWBZ aus Datenschutzgründen keine Einsicht in personenbezogene Daten.
Nach Rücksprache mit ov-ap gelten beide ÜK-Kompetenznachweise als Bestandteile des Qualifikationsverfahrens. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Einsicht in die Resultate zu erhalten. Dies ist erst nach Abschluss des gesamten EFZ (nach dem QV) im Rahmen eines Rekurses möglich. Dies sind formale Regelungen, die wir einhalten müssen.
Aus diesem Grund können wir keine detaillierte Auskunft zu den Resultaten im E-Test und Transferauftrag geben.