VWBZ

Überbetriebliche Kompetenznachweise

Die Lernenden erwerben während der Lehrzeit zwei überbetriebliche Kompetenznachweise. Jeder ÜK-Kompetenznachweis besteht aus zwei E-Tests und einem Transferauftrag. Die Punkte der E-Tests und des Transferauftrags werden zusammengezählt und ergeben eine Note (ÜK-Kompetenznachweis). Diese zählt zur Erfahrungsnote des Qualifikationsverfahrens.

Ausbildungsinstrumente

Ausbildungsinstrumente KV öffentliche Verwaltung

Das Wichtigste in Kürze

E-Tests

  • Prüfen alle Arbeitssituationen (f-Ziele) eines ÜK-Blocks
  • Werden nach Abschluss des ÜK-Blocks absolviert
  • Bestehen aus 12 Fragen (Ankreuz-, Entscheidungs-, Zuweisungs- und Reihenfolge-Fragen)
  • Jede korrekte Antwort bringt 0,5 Punkte; falsche Antworten zählen 0 Punkte
  • Maximal erreichbare Punkte: 6

Transferaufträge

  • Beim Transferauftrag handelt es sich um eine schriftliche Dokumentation zu einer vorgegebenen Arbeitssituation
  • Beinhaltet vier Bereiche: Ausgangslage, Vorgehen, Reflexion, Learnings
  • Jeder Bereich wird mit bis zu 3 Punkten bewertet (keine halben Punkte)
  • Maximal erreichbare Punkte: 12
Generation / Transferauftrag Thema / Arbeitssituation Abgabetermin
2427 - Transferauftrag 2 offen 28.02.2026
2528 - Transferauftrag 1 offen 31.03.2026

Hinweis

Als regionale Organisation (LRO) haben wir vom VWBZ aus Datenschutzgründen keine Einsicht in personenbezogene Daten.

Nach Rücksprache mit ov-ap gelten beide ÜK-Kompetenznachweise als Bestandteile des Qualifikationsverfahrens. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, Einsicht in die Resultate zu erhalten. Dies ist erst nach Abschluss des gesamten EFZ (nach dem QV) im Rahmen eines Rekurses möglich. Dies sind formale Regelungen, die wir einhalten müssen.

Aus diesem Grund können wir keine detaillierte Auskunft zu den Resultaten im E-Test und Transferauftrag geben.

VWBZ Verwaltungsweiterbildung Zentralschweiz

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Kontakt

Geschäftsstelle VWBZ

Hirschengraben 36

6002 Luzern


Telefon
041 228 65 97